Psychotherapie für Privatpatienten & Selbstzahler

Aufgrund der Budgetierung im Gesundheitssystem, können wir nicht mehr so viele gesetzlich Versicherte behandeln, wie bisher. Daher stehen uns Zeitfenster zur Verfügung, die wir Privatversicherten und Selbstzahlern anbieten können. 

Jahrelang hatten Privatversicherte kaum Chancen, einen Psychotherapieplatz bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen zu bekommen.

Was fast niemand weiß und wusste: Es gab bis Juli 2024 und zum Teil auch noch bis heute ein "umgekehrtes Zwei-Klassen-System": Für Privatversicherte war es jahrelang sehr schwer, einen Psychotherapieplatz zu bekommen, weil sehr viele Kolleginnen und Kollegen keine Privatversicherten behandeln wollten. Die gesetzlichen Krankenkassen haben bis zu 50€ mehr pro Sitzung bezahlt als die privaten Krankenkassen und die Beihilfe. Das liegt daran, dass die Gebührenordnung (GOÄ) für die psychotherapeutischen Leistungen seit 30 Jahren nicht angepasst worden ist. Bis heute nicht. Seit dem 1. Juli 2024 gibt es neue Empfehlungen, die jedoch nicht zwingend von den PKVs befolgt werden müssen. Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer und die Beihilfestellen haben sich gemeinsam darauf verständigt. Somit sind die Gebühren für psychotherapeutische Leistungen ähnlich wie die der Selektivvertäge in Baden-Württemberg.

Nun dürfen sich nach vielen Jahren Menschen, die privatversichert sind freuen, dass es einfacher wird, einen Therapieplatz zu bekommen. So auch bei uns. 

So läuft die Kostenübernahme für Psychotherapie bei privater Krankenversicherung und Beihilfe

Erstgespräche (probatorische Sitzungen)
Am Anfang stehen ein bis mehrere Kennenlerngespräche. Sie heißen probatorische Sitzungen. Hier finden Therapeutin und Patient*in heraus, ob die Zusammenarbeit passt. Diese Sitzungen können in der Regel ohne vorherigen Antrag abgerechnet werden.

Kurzzeittherapie
Passt es, folgt meist eine Kurzzeittherapie. Das ist eine kürzere Behandlung mit einer festgelegten Anzahl an Sitzungen. Diese Anzahl variiert zwischen 10 und 24 Sitzungen.

Langzeittherapie
Reicht die Kurzzeittherapie nicht aus, kann eine Langzeittherapie angeschlossen werden. Hierfür ist ein Antrag bei der Krankenversicherung oder Beihilfestelle nötig, oft zusammen mit einem ausführlichen Bericht der Therapeutin.

Wichtig: PKV und Beihilfe sind nicht gleich Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen haben eigene Regeln. Wie viele Sitzungen ohne Antrag möglich sind, und ab wann ein Gutachten nötig wird, hängt vom eigenen Vertrag beziehungsweise von der zuständigen Beihilfestelle ab. Zudem hängt von Ihrem Vertrag ab, ob und wie viel Sie zuzahlen müssen. Manchmal zahlen die PKVs lediglich für die ersten 20 oder 30 Sitzungen 100% und dann abnehmend.

Mein Tipp: Am besten fragen Sie frühzeitig bei Ihrer Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle nach:

  • Wie viele Sitzungen sind ohne Antrag möglich?
  • Wie sieht es mit einer Zuzahlung aus? 
  • Hat sich Ihre PKV den Empfehlungen vom 01. Juli 2024 angeschlossen?
  • Welche Unterlagen werden für eine Langzeittherapie gebraucht?

So gibt es später keine bösen Überraschungen. Besorgen Sie sich daher jetzt schon die Informationen und die Antragsunterlagen von Ihrer PKV - und bei Beamten auch zusätzlich von der Beihilfestelle. 

Anschließend dürfen Sie sich gerne per eMail melden.